Die Presbyterinnen und Presbyter leiten in gemeinsamer Verantwortung mit Pfarrerin und Pfarrer die Kirchengemeinde (Art. 43 der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland). Sie arbeiten ehrenamtlich.
"Es sind verschiedene Gaben; aber es ist ein Geist. Es sind verschiedene Ämter; aber es ist ein Herr. Und es sind verschiedene Kräfte; aber es ist ein Gott, der da alles wirkt in allen" (1.Kor. 12,4-6)
MitgliederPfarrerin 1. Pfarrstelle Pfarrer 2. Pfarrstelle Vorsitzender des Presbyteriums Mitarbeiterpresbyter und Kirchenmusiker Finanzkirchmeister Baukirchmeister Weitere Mitglieder des Presbyteriums | Ausschüsse & VorsitzendeGeschäftsführender Ausschuss Ausschuss Gottesdienst, Theologie und Kirchenmusik Diakonieausschuss Kinder- und Jugendausschuss Finanzausschuss Bauausschuss Personalausschuss Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit Fachausschuss Ökumene und Vertreter im gemeinsamen Ökumeneausschuss
|